Seit dem 1. Januar 2020 führt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV) das Standortverzeichnis im Regelbetrieb.
Hier können Krankenhäuser ihre Standorte und Einrichtungen erstmalig registrieren und die entsprechenden Kennzeichen beantragen. Mit dem Eintrag in das Verzeichnis bleiben die Krankenhäuser verantwortlich für die Datenpflege, d.h. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
Die Inhalte des Verzeichnisses sind in der „Vereinbarung gemäß § 293 Absatz 6 SGB V über ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen“ definiert. Dort sind ebenfalls die formalen und technischen Prüfungen festgelegt, die bei der Beantragung oder auch späteren Korrektur von Angaben durchlaufen werden.
Die Inhalte des Verzeichnisses stehen öffentlich zur Suche und zum Download zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer. Die Daten können online eingesehen und im XML-Format heruntergeladen werden.
Potenzielle Nutzer der Daten sind: