Bundesweites Verzeichnis der Standorte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen
Phase | Beginn | Ende | Beschreibung |
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Aufbauphase | 07.01.2019 | 31.08.2019 | In der Aufbauphase müssen alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser ihre Standorte und Ambulanzen in dem Standortverzeichnis registrieren und die Standortnummern beantragen. |
01.09.2019 | 31.12.2019 | Krankenhäusern, die sich erst nach dem 31.08.2019 registrieren, kann eine abschließende Prüfung und Zuteilung der Standortnummern bis zum 01.01.2020 nicht mehr zugesichert werden. | |
Regelbetrieb | 01.01.2020 | Mit Beginn des Regelbetriebs ist die Verwendung und kontinuierliche Pflege der Standortnummern für die Krankenhäuser verpflichtend. Änderungen sind der Verzeichnisstelle spätestens vier Wochen nach Wirksamwerden der Änderung anzuzeigen. |
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